Stefanie Biek

Honorar

Ein offenes Wort zu den Kosten, die auf Sie zukommen – volle Transparenz und faire Abrechnung

Heilpraktiker behandeln ihre Patientinnen und Patienten – wie übrigens Ärzte auch- auf Basis eines Behandlungsvertrags bzw. einer Honorarvereinbarung.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktiker-Kosten leider in der Regel nicht. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktiker-Kosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
  • Mitglieder privater Krankenversicherungen sowie privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren führt der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durch.

  • Vereinbart wird ein Stundensatz von 100,00 €.

  • Die exakte Honorarhöhe richtet sich nach den gewählten Therapieverfahren.

  • Bitte berücksichtigen Sie, dass Befundaufnahme, Beratung und Untersuchung zeitintensiv sein können – auch diese Zeit ist Behandlungszeit.

  • Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach erbrachter Leistung in bar gegen Quittung oder per EC.

  • Meine erbrachten Leistungen berechne ich entsprechend der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung.

  • Nach einer Behandlung bzw. einem Behandlungszyklus erhalten Sie von mir eine entsprechende Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Diese Rechnung wird mit dem in der Praxis vereinbartem Honorar erstellt. Zur Leistungsbeschreibung zitiere ich, soweit darin enthalten, die Ziffern der GebüH, ansonsten erfolgt die Leistungsbeschreibung ohne Ziffernangabe oder mit analogen Hinweisen.

  • Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie mich gerne an!